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FAQ-Seite zu den Entwicklungen im Bildungszentrum

Wie wollen Sie sicherstellen, dass auch künftig alle Kinder wohnortnah und ihrer Begabung entsprechend beschult werden können?

Auch zukünftig werden alle vier Schularten der Sekundarstufe im Schulverbandsgebiet angeboten. Eine Realschule würde in zumutbarer Nähe in Weinheim die Schülerinnen und Schüler des Schulverbandes aufnehmen.
Bereits heute nimmt die Werkrealschule Weinheim die Schülerinnen und Schüler aus Hemsbach und Laudenbach auf; ebenso nimmt die Gemeinschaftsschule in Hemsbach die Schülerinnen und Schüler aus Weinheim (u.a. Lützelsachsen und Hohensachsen) auf.

Warum wird die Realschule gestrichen, obwohl sie gerade in der aktuellen Bildungslandschaft eine unverzichtbare Rolle spielt?
Alle Schüler, die in Baden-Württemberg wohnen haben einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer der vier im Schulgesetz genannten Schulen in der Sekundarstufe 1: Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Realschule und Werkrealschule.
Um dies zu gewährleisten, muss von jedem Wohnort aus, mindestens eine Schule jeder Schulart erreichbar sein. Erreichbar bedeutet i.d.R. 30 Minuten mit dem ÖPNV, in Ausnahmefällen 45 Minuten.
Im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis gibt es aktuell zwei Werkrealschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, fünf Realschulen und fünf Gymnasien. Dadurch kann die Erreichbarkeit gewährleistet werden.
Wenn eine der beiden GMS geschlossen würde, reichen die GMS-Schulplätze nicht mehr aus und die Erreichbarkeit ist aufgrund der nächsten freien GMS-Schulplätze in Heidelberg-Boxberg oder Eppelheim nicht gewährleistet.
Wenn eine der fünf Realschulen geschlossen würde, würden die Plätze insgesamt ausreichen und auch die Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler aus Hemsbach wäre nach Weinheim gut gewährleistet.
Wie soll die Schulversorgung für Kinder aus Hessen aussehen, wenn die Realschule entfällt und die Weinheimer Schulen überfüllt sind?
Die Schulversorgung der hessischen Schüler liegt allein im Verantwortungsbereich des Bundeslandes Hessen.
Auch dort werden wie in Baden-Württemberg in allen Schularten entsprechende Kapazitäten vorgehalten.
Ist ein Neu- oder Umbau der Schillerschule am aktuellen Standort möglich? Gibt es dazu weiterführende Informationen?
Ja, die KE Kommunalentwicklung hat im Auftrag des Schulverbands eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese untersucht, ob und wie Neu- bzw. Umbauarbeiten der Schillerschule am bestehenden Standort möglich sind. Im Fokus stehen dabei die langfristige Entwicklung der Schülerzahlen, der daraus resultierende Raum- und Flächenbedarf sowie verschiedene Bebauungsvarianten.
Alle Details finden Sie im vollständigen Bericht, den Sie hier als PDF einsehen können:
Machbarkeitsstudie als PDF herunterladen [PDF]
Ist eine Abdichtung des Untergrundes unter dem BIZ Hemsbach mit Epoxidharz überprüft worden?
Die Bewertungskommission für Altlasten (Untere und höhere Bodenschutz- und Altlastenbehörde, die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) sowie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und das zuständige Regierungspräsidium) hat eine Abdichtung des Untergrundes unter dem Bildungszentrum mit Epoxidharz nicht geprüft.
Eine wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema Epoxidharz als innovatives in-situ Verfahren für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser oder Boden-Mensch ist bisher nicht bekannt. Eine Beurteilung des Verfahrens ist demnach schwierig bzw. derzeit nicht auf wissenschaftlicher Basis möglich.