Mittagsverpflegung
An den drei weiterführenden Schulen (Bergstraßen-Gymnasium, Carl-Engler-Realschule und
Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule) kann über den Schulträger ein warmes Mittagessen gebucht werden.
Hierzu ist eine Anmeldung beim Schulverband nötig.
Benutzungsordnung Mittagsverpflegung
der Schulen des Schulverbandes
Nördliche Badische Bergstraße
gültig ab 01.09.2013
mit Änderungen vom 08.07.2024
§ 1 Aufgaben
Der Schulverband Nördliche Badische Bergstraße bietet in den Mensen in der Schillerschule und dem Bildungszentrum eine Mittagsverpflegung für alle Schüler/innen der Verbandsschulen an. Während des Mittagessens in der Mensa werden die Schülerinnen und Schüler von den Mensakräften des Schulträgers beaufsichtigt. Der Schulträger organisiert die Anlieferung, Ausgabe und Abrechnung des Mittagessens mit den Eltern.
§ 2 Anmeldung / Abmeldung
Die Anmeldung zu einer Betreuungsgruppe muss schriftlich bei der Verbandsverwaltung im Rathaus Hemsbach erfolgen. Die Aufnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jederzeit möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Kinder allein erziehender Eltern werden bevorzugt aufgenommen.
Die Abmeldung von der Mittagsverpflegung kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende erklärt werden. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 Ausschluss
Ein Kind kann durch den Schulträger von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden, wenn es
- Die Mittagsverpflegung in der Gruppe nachhaltig stört,
- das zu entrichtende Entgelt für zwei auf einander folgende Monate nicht bezahlt wurde.
Die zuständigen Schulleitungen werden über einen geplanten Ausschluss nach a) informiert.
§ 4 Öffnungszeiten
Die Mittagsverpflegung erfolgt an allen Schultagen wie folgt:
- Mensa BIZ in der Zeit von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr.
- Mensa Schillerschule in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
§ 5 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung ist von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind diese in Anspruch nimmt.
Es ist möglich, dass die Kinder während der gesamten Woche von montags bis freitags oder aber regelmäßig nur an bestimmten Tagen der Woche an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Der Preis für das Mittagessen beträgt:
- Essen an 5 Tagen = 95 € pro Monat
- Essen an 4 Tagen = 76 € pro Monat
- Essen an 3 Tagen = 57 € pro Monat
- Essen an 2 Tagen = 38 € pro Monat
- Essen an 1 Tag = 19 € pro Monat
Die Beiträge für das Mittagessen werden für 11 Monate erhoben (der Ferienmonat August ist beitragsfrei). Diese sind jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. Rückerstattungen (z. B. bei Krankheit eines Kindes sind nicht möglich).
Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Berechtigungskarte von der Verbandsverwaltung ausgegeben, diese ist dem Ausgabepersonal vorzuzeigen. Die Bezahlung des Essensgeldes ist nur durch die Erteilung eines Lastschriftenmandats an den Schulverband Nördliche Badische Bergstraße möglich. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für die sonstigen Leistungsträger (Jugendamt, Sozialamt, Jobcenter usw.).
§ 6 Versicherung / Haftung
Die Aufsicht in der Mensa obliegt dem Schulträger. Die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude liegt bei den Schulen.
Für Unfälle, die sich während des Essens und Trinkens (z.B. durch Verschlucken, Verbrühen, oder Zerbeißen der Zahnprothese) ereignen, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Bei Eintritt eines derartigen Unfalls mit einem Körperschaden, ist zuständiger Leistungsträger die gesetzliche Krankenversicherung des Verletzten.
Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Jetzt geht
es voran:
Ein neues Schulzentrum für den Schulverband
Im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass den Menschen in Hemsbach, Laudenbach und Weinheim die Schulbildung am Herzen liegt. Leidenschaftlich wurde über die Zukunft des Schulstandortes diskutiert. Durch die Änderungen der landespolitischen Bestimmungen hat die Entwicklung eine überraschende Wende genommen: Alle drei Schulen können erhalten bleiben und das neue Schulzentrum wird mit sieben Zügen geplant. Für die Bürgermeister und Gemeinderäte ergeben sich dadurch neue Herausforderungen. Das Wichtigste ist und bleibt jedoch, dass die anstehenden Aufgaben gemeinschaftlich im Schulverband angepackt werden. Dafür haben wir stets geworben und sind entschlossen, diesen Weg gemeinsam fortzusetzen.
Geschlossen für
eine Lösung
Bürgermeister Stadt Hemsbach
Bürgermeister Gemeinde Laudenbach
Oberbürgermeister Stadt Weinheim