
FAQ-Seite zu den Entwicklungen im Bildungszentrum
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Informationsveranstaltung am 24. März 2026 hat gezeigt, wie groß das Interesse an diesem wichtigen Projekt ist. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, sich zu informieren, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der eingegangenen Fragen konnten nicht alle Anliegen im Rahmen der Veranstaltung beantwortet werden. Wir haben daher ihre offenen Fragen im Nachgang sorgfältig ausgewertet, inhaltsgleiche Fragen geclustert und übersichtlich aufbereitet. In den folgenden Abschnitten finden Sie die Antworten auf die gesammelten Fragestellungen.
Unterlagen zum Aufgabeantrag
Die nachfolgenden Unterlagen zum Aufgabeantrag sowie die vom Regierungspräsidium Karlsruhe geforderten Nachreichungen werden an dieser Stelle vollständig veröffentlicht. Ausgenommen sind aus datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Gründen lediglich Grundrisse und Gebäudeschnitte. Soweit entsprechende Darstellungen Bestandteil von Gutachten oder sonstigen Unterlagen sind, wurden diese geschwärzt.
Der Aufgabeantrag hat ausschließlich förderrechtliche Wirkung. Mit der Anerkennung der Aufgabe des bestehenden Bildungszentrums wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass eine Neuerrichtung der Schulformen an einem anderen Standort grundsätzlich im Rahmen der Schulbauförderung gefördert werden kann. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die bisherige schulische Nutzung des bestehenden Gebäudes aufzugeben.
Da sich der Aufgabeantrag auf das Bestandsgebäude bzw. das Bestandsgelände bezieht hat er für die Fragestellung des Bürgerentscheids keine Relevanz!
Umgekehrt hat das Land Baden-Württemberg als Fördermittelgeber bereits ausdrücklich mitgeteilt, dass ein Verbleib am bestehenden Standort bzw. eine Sanierung des bestehenden Gebäudes nicht mit Mitteln der Schulbauförderung gefördert werden kann.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Unterlagen an sich bitten wir darum, die veröffentlichten Unterlagen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Bei Fragen zu einzelnen Unterlagen oder Sachverhalten stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Schulverbandes gerne zur Verfügung. Vertrauen Sie nicht auf KI-generierte und möglicherweise tendenzielle Zusammenfassungen, wie sie bereits auf anderen Websites eingestellt wurden.
Alle Unterlagen herunterladenAlle Unterlagen (ZIP)ZIP-Archiv mit 47 PDF-Dokumenten, ca. 123 MB. Veröffentlicht am 11.09.2026.
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Dokumente einzeln ansehen (47)
Allgemeine Unterlagen
- Bilder und Stellungnahmen des SchulverbandesPDF, 101 Seiten, 10,5 MB
- BIZ Machbarkeitsstudie KE 2015PDF, 40 Seiten, 2,2 MB
- BIZ Projektpräsentation Harrer 2016PDF, 13 Seiten, 782 KB
- BIZ Projektstudie KE 2014PDF, 61 Seiten, 1,2 MB
- Kostenrahmen Harrer 2017PDF, 2 Seiten, 23 KB
- Ökokonsult PCB-UntersuchungPDF, 15 Seiten, 1,6 MB
- Raumprogramm 2016PDF, 14 Seiten, 4,3 MB
- Raumprogramm RP Karlsruhe für Gym und RSPDF, 13 Seiten, 1,8 MB
- Schreiben Landrat 2018PDF, 7 Seiten, 697 KB
- Schulaufgabeantrag positivPDF, 2 Seiten, 645 KB
- Stadtplan mit SchulstandortenPDF, 1 Seite, 1,9 MB
- Überprüfung Schülerzahlenprognose 2017PDF, 4 Seiten, 316 KB
- Übersicht Schülerzahlentwicklung 2018PDF, 1 Seite, 35 KB
Bildungszentrum (BIZ)
- Aufgabeantrag FotodokumentationPDF, 22 Seiten, 6,1 MB
- Bauliche Unterhaltung BIZPDF, 1 Seite, 203 KB
- Benötigte Flächen 2018PDF, 1 Seite, 60 KB
- BrandschutzkonzeptPDF, 24 Seiten, 9,8 MB
- Flächenberechnung 2018PDF, 8 Seiten, 360 KB
- Gesundheitsamt Stellungnahme 2016PDF, 2 Seiten, 131 KB
- Handlungsempfehlung Gesundheitsamt HD 2012PDF, 2 Seiten, 652 KB
- Katasterplan 1-2500PDF, 1 Seite, 686 KB
- KostenPDF, 1 Seite, 203 KB
- Kosten bauliche Unterhaltung 2018PDF, 1 Seite, 81 KB
- Kosten NeubauPDF, 1 Seite, 84 KB
- Kosten SanierungPDF, 1 Seite, 85 KB
- LageplanPDF, 1 Seite, 82 KB
- Lageplan 1-1000PDF, 1 Seite, 993 KB
- Luftbild ohne MaßstabPDF, 1 Seite, 546 KB
Schillerschule
- Asbest-UntersuchungPDF, 26 Seiten, 6,9 MB
- Bauliche Unterhaltung KostenPDF, 2 Seiten, 191 KB
- Bauliche Unterhaltung KostenübersichtPDF, 1 Seite, 210 KB
- Berechnung NF und BGF aus vorhandenen FlächenPDF, 8 Seiten, 414 KB
- BilddokuPDF, 22 Seiten, 12,1 MB
- Konzept Brandschutz (Grundrisse geschwärzt)PDF, 30 Seiten, 3,0 MB
- KostenPDF, 3 Seiten, 209 KB
- LageplanPDF, 1 Seite, 574 KB
- LuftbildPDF, 1 Seite, 573 KB
Nachreichungen an das Regierungspräsidium Karlsruhe
- Arbeits- und Sicherheitsplan 2018PDF, 514 Seiten, 41,1 MB
- Betonaggressivität GrundwasserPDF, 8 Seiten, 3,1 MB
- Bodengutachten ErlenwiesenPDF, 28 Seiten, 2,9 MB
- Gründungsgutachten 1975PDF, 51 Seiten, 4,3 MB
- Kosten Sanierung BIZ ohne Sport 2019PDF, 3 Seiten, 722 KB
- Orientierende Untersuchung Boden-MenschPDF, 40 Seiten, 11,2 MB
- Pädagogisches KonzeptPDF, 8 Seiten, 1,6 MB
- Statik Aufstockung Herzog+PartnerPDF, 7 Seiten, 1,3 MB
- Status Quo Altlasten Präsentation 2019PDF, 24 Seiten, 7,5 MB
- Stellungnahme Wasserrechtsamt 2019PDF, 8 Seiten, 2,0 MB
- Bilder und Stellungnahmen des Schulverbandes
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend werden die angeforderten Schreiben zur Verfügung gestellt. Diese sind unbedingt im historischen Kontext und vor allem auch im Hinblick auf die heutige Situation vor Ort zu bewerten. Vor allem geht es bei dem beigefügten Schriftverkehr ausschließlich um den II. Bauabschnitt. Die Aussagen, die dort getroffen sind, auch bzw. insbesondere, wenn sie den I. Bauabschnitt betreffen, können weder vom Schulverband noch vom Landratsamt so verifiziert werden.
Stellungnahme Wasserrechtsamt 2026Schriftverkehr BM Michel und Landratsamt
Auf Grund des angestrebten Bürgerbegehrens wird die für April vorgesehene Beschlussfassung in den Gemeinderäten verschoben. Die Gemeinderäte Hemsbach und Laudenbach müssen, nach dem das Begehren eingereicht wurde, über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden und dann einen Zeitplan für einen etwaigen Bürgerentscheid festlegen.
Aufgrund der Länge des genannten Zeitraumes, der schwer zu prognostizierenden Bevölkerungsentwicklung sowie der hohen Dynamik im Bildungssystem können keine verlässlichen Wahrscheinlichkeiten über den Bestand einzelner Schulen berechnet bzw. formuliert werden.
Spürbare Folgen für die Bürger ergeben sich erst dann, wenn konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage ergriffen werden. Dann können z. B. kommunale Abgaben erhöht, Leistungen gekürzt oder gestrichen oder gar kommunale Einrichtungen geschlossen werden.
In Anbetracht der derzeitigen geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Hemsbach muss man davon ausgehen, dass – ohne ein Gegensteuern durch Einnahmesteigerungen oder Ausgabesenkungen – eine derartig hohe Verschuldung nicht dauerhaft verkraftet werden kann. Da dann auch die Erfüllung der anderen kommunalen Aufgaben deutlich erschwert wird, spricht vieles dafür, dass die Stadt ihre Handlungsfähigkeit verlieren kann.
Nein, der Schulverband ist zum 31.12.2025 mit 5.251.000 € verschuldet. Die Verschuldung bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf das BIZ sondern betrifft der Schulverband ganzheitlich.
Die Stadt Hemsbach ist als klassische Wohngemeinde in besonderem Maße auf die Anteile an der Einkommensteuer sowie auf Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angewiesen. Die Einnahmen aus der Gewerbe- und Grundsteuer haben demgegenüber lediglich eine untergeordnete Bedeutung.
Die Entwicklung der Erträge ist in den vergangenen Jahren deutlich hinter der Dynamik der Aufwendungen zurückgeblieben. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die für die Stadt wesentlichen Ertragsquellen nur eingeschränkt beeinflussbar sind und zugleich empfindlich auf konjunkturelle Veränderungen reagieren. Insbesondere die wirtschaftliche Abschwächung und die anhaltende Rezession haben die Ertragskraft der öffentlichen Haushalte spürbar belastet und das Wachstum der kommunalen Einnahmen spürbar gebremst.
Demgegenüber ist auf der Aufwandsseite eine anhaltend starke Belastung festzustellen. Ursächlich hierfür sind unter anderem steigende Personal- und Bewirtschaftungskosten, erhöhte Energie- und Sachaufwendungen, wachsende Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung, der sozialen Leistungen sowie der Unterhaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur. Hinzu kommen neue oder ausgeweitete gesetzliche Verpflichtungen, deren Finanzierung von den Kommunen sicherzustellen ist. Insgesamt steigen die kommunalen Aufwendungen damit deutlich schneller als die verfügbaren Erträge.
Unter diesen strukturell schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen kann die Stadt Hemsbach ihre Pflichtaufgaben in vielen Bereichen oftmals nur noch auf einem Mindestmaß erfüllen. Dies führt dazu, dass in zahlreichen Teilbereichen Abstriche gemacht werden müssen und notwendige Maßnahmen nicht immer in dem Umfang umgesetzt werden können, wie es sachlich geboten oder kommunalpolitisch wünschenswert wäre. Betroffen sind hiervon nicht nur der Bildungsbereich und die Kinderbetreuung, sondern ebenso die kommunale Infrastruktur sowie der Brandschutz. Die finanziellen Spielräume reichen vielfach lediglich dazu aus, das gesetzlich erforderliche Mindestniveau sicherzustellen, während qualitative Verbesserungen, notwendige Weiterentwicklungen oder zukunftsgerichtete Investitionen nur eingeschränkt möglich sind.
Die Stadt Hemsbach steht daher vor der großen Herausforderung, unter dauerhaft angespannten finanziellen Rahmenbedingungen ihre gesetzlichen und kommunalen Verpflichtungen weiterhin verlässlich zu erfüllen.
Grundsätzlich kann der Schulverband Spenden entgegennehmen, die für die Umsetzung einer Variante verwendet werden können.
Der Standort des Bildungszentrums ist aufgrund der bestehenden Altlastenthematik nicht zukunftsfähig. Zudem sind zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude jährlich erhebliche Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.
Auch die Schillerschule weist erhebliche bauliche Mängel auf. Die Investition in einen Schulneubau sowie in die Sanierung des Bestands ist daher erforderlich, um den Schulbetrieb auch künftig dauerhaft gewährleisten zu können.
Die Schulbauförderung schließt eine Förderung für Maßnahmen aus, die aus anderen Bundes- oder Landesprogrammen gefördert werden. Ausgenommen sind Mittel aus dem Ausgleichstock (Landesmittel) oder auch die zugewiesenen Mittel aus dem Sondervermögen sowie sehr spezielle Fachförderungen. Der Einsatz der Mittel aus dem Sondervermögen wäre somit grundsätzlich möglich.
Trotz der neunen Wohngebiete in Hemsbach und Laudenbach sinken die Schülerzahlen ab dem Schuljahr 32/33. Siehe Folie 7 der Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung „Vorausberechnung des Schülerpotentials“
https://schulverband-nbb.de/images/aktuelles/Bev_Schueler_Vorausber_SV_NBB_250701.pdf
Trotz der neunen Wohngebiete in Hemsbach und Laudenbach sinken die Schülerzahlen ab dem Schuljahr 32/33. Siehe Folie 7 der Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung „Vorausberechnung des Schülerpotentials“
https://schulverband-nbb.de/images/aktuelles/Bev_Schueler_Vorausber_SV_NBB_250701.pdf
Ja der Schulverband hat im Jahr 2025 eine Schülerzahlenprognose durch ein Fachbüro erstellen lassen. Die Präsentation der Ergebnisse dieser Prognose kann unter
https://schulverband-nbb.de/images/aktuelles/Bev_Schueler_Vorausber_SV_NBB_250701.pdf
eingesehen werden.
Der in Hemsbach notwendige werdende Kindergartenneubau kompensiert hauptsächlich abgängige Gebäude und wird damit den heutigen pädagogischen Anforderungen an Kindergartenräume gerecht. Wie bereits beschrieben gehen die Kinderzahlen perspektivisch zurück.
Im Rahmen der Schülerzahlenprognose wurden neben der Entwicklung der bestehenden Wohngebiete und der damit verbundenen Veränderungen der Einwohnerzahlen auch die Auswirkungen auf die Einwohnerzahlen auf Grund der in der Fragestellung benannten Neubauflächen explizit betrachtet. Trotz der neunen Wohngebiete in Hemsbach und Laudenbach sinken die Schülerzahlen ab dem Schuljahr 32/33. Siehe Folie 7 der Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung „Vorausberechnung des Schülerpotentials“ einzusehen unter
https://schulverband-nbb.de/images/aktuelles/Bev_Schueler_Vorausber_SV_NBB_250701.pdf
Die Auswirkungen der Altlast zeigen sich in schon jetzt in erhöhten Werten im Oberboden und der Bodenluft. Auf Basis der aktuell geltenden Grenzwerte und unter Beibehaltung der installierten Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen ist für das Schutzgut Mensch zum momentanen Zeitpunkt in den bestehenden Gebäuden und auf den Freiflächen keine Gefährdung angezeigt. Der aktuelle Status Quo kann durch verschieden Faktoren negativ beeinflusst werden:
- Auswirkungen eventueller Baumaßnahmen auf den Altlastenkörper
- Herabsetzung aktuell bestehender Grenzwerte
- Betrachtung neuer Stoffgruppen und gesundheitsgefährdende Einstufung z. B. durch das Umweltbundesamt
Der Wirkungspfad Boden-Mensch wurde am 30.12.2019 mit dem Handlungsbedarf „K/Überwachung“ und dem Kriterium „Gefahrenlage mit angemessenen Mitteln nicht weiter erkundbar“ auf Beweisniveau 3 bewertet. Die Auswirkungen der Altlast zeigen sich nicht nur im Grundwasser sondern auch in erhöhten Werten im Oberboden und der Bodenluft. Auf Basis der aktuell geltenden Grenzwerte und unter Beibehaltung der installierten Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen ist für das Schutzgut Mensch zum momentanen Zeitpunkt keine Gefährdung angezeigt.
Bis zum 19.07.2022 konnten Schüler*innen, die weiter als 3 km von der nächstgelgen Schule (gelicher Art) entfernt wohnten einen Zuschuss zum Maxx-Ticket erhalten. Mit der Einführung des JugendticketsBW (entspricht dem Deutschlandticket) ist diese Möglichkeit entfallen, da der Preis des Jugendtickets deutlich unter dem des bezuschussten Maxx-Tickets liegt. Gleichzeitig wurde der Gültigkeitsbereich des Tickets deutlich ausgeweitet. Unter bestimmten Voraussetzungen können das 3. und jedes weitere Kind kostenfreie Tickets erhalten.
Die Förderung basiert auf der aktuellen amtlichen Schulstatistik (jährlicher Stichtag Ende Oktober) , die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt.
Im ersten Jahr mit der verbindlichen Grundschulempfehlung war das nicht der Fall. Die Wiedereinführung von G9 hat dazu geführt, dass weniger Kinder mit Gymnasialempfehlung an den Realschulen angemeldet wurden als zuvor. Die Steigerung bei den Realschulanmeldungen lag Landesweit bei ca. 2 Prozentpunkten, im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe sogar geringer.
Die Klassenteiler (28 bzw. 30 Kinder) gelten in ganz Baden-Württemberg und können von den Schulträgern nicht aufgehoben werden. Die Schulaufsicht darf Ausnahmen entscheiden, dies geschieht i.d.R. (dann erfahrungsgemäß bis zu 32 Kinder) aber nur an den Gymnasien, da dort mit konstant rückläufigen Schülerzahlen zu rechnen sind.
Hiervon ist nicht auszugehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (Regionale Schulentwicklung) für eine mögliche Aufhebung der Carl-Engler-Realschule, ist die Prüfung der Kapazitäten in den benachbarten Realschulen zentraler Bestandteil. Die Prüfung erfolgt mehrstufig und außerhalb des Schulverbands durch die Schulaufsicht. Letztinstanzlich obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Kultusministerium.
In den letzten 5 Jahren wurden durchschnittlich 39 Schüler*innen in der Carl-Engler-Realschule eingeschult, diese hätten in den Weinheimer Realschulen aufgenommen werden können, da hier entsprechende Kapazitäten vorhanden waren bzw. durch die Nichtaufnahme von Kindern aus Hessen hätten freigehalten werden können.
Das Schulgesetz für Baden-Württemberg verpflichtet die Schulträger ein "bedarfsdeckendes" Bildungsangebot sicherzustellen. Die Sicherstellung des Angebots hat in "zumutbarer Erreichbarkeit" für die Schüler*innen zu erfolgen. Für die Schulbauförderung ist es entsprechend Bedingung, Schulen in der erforderlichen Größe zu bauen. Eine Begrenzung der Züge von vornherein ist daher nicht möglich.
Schüler aus BW können an Schulen in Hessen abgelehnt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen erreichbaren Schulplatz in BW in der gewünschten Schulart
Das ist gewährleistet. Jedes Kind aus Laudenbach, Hemsbach und Sulzbach hat einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz an einer erreichbaren Realschule in Baden-Württemberg.
(Dies gilt ebenso für die Schularten Gymnasium, Werkrealschule und Gemeinschaftsschule.)
Da es keine Prognosen über mögliche Auswirkungen der wieder verbindlicheren Grundschulempfehlung zum Besuch eines Gymnasiums bzw. einer Gemeinschaftsschule (E-Niveau) gibt, können diese nicht berücksichtigt werden.
Die geäußerte Erwartung, dass sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an der Schulart Realschule angemeldet werden, durch die wieder verbindlicheren Grundschulempfehlung größer wird, hat sich bisher nicht realisiert.
Die Zahlen sind ungefähr auf dem bisherigen Niveau geblieben. Ein Grund hierfür könnte der gleichzeitige Wechsel von G8 zu G9 sein, der den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen Jahren mit einer „Gymnasialempfehlung“ die Realschule besucht haben, um den als potentiell als belastend wahrgenommenen Bildungsgang des G8 zu vermeiden, vermindert haben könnte. Ggf. haben sich hier zwei gegenläufige Trends gegenseitig aufgehoben.
Das Anspruch auf einen Schulplatz an der gewünschten Schulart bezieht sich jeweils auf das Bundesland, in dem eine Schülerin / ein Schüler wohnt.
Bestehen im „Nachbarbundesland“ nicht genutzte Kapazitäten an Schulplätzen können die Schülerinnen und Schüler (SuS) von der Schulleitung – nach Zustimmung des Schulträgers – aufgenommen werden (aktuell z.B. RS in Weinheim).
Versagt der Schulträger die Zustimmung zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler die nicht im eigenen Bundesland ihren Wohnsitz haben (z.B. weil er nicht über zusätzliche freie Schulplätze verfügt),
können diese durch den die Schulleitung nicht aufgenommen werden. (So haben auch umgekehrt SuS aus Laudenbach und Hemsbach an Schulen in Heppenheim, Bensheim oder Viernheim keinen Anspruch auf einen Schulplatz.)
Da die entsprechenden SuS in dem Bundesland, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben, einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz haben, können Sie an den dort vorgehaltenen Schulen angemeldet werden.
Nein, hierfür gibt es keine Prognosen.
Ja, auch das Gebäude der Schillerschule ist renovierungsbedürftig. Die Kosten für eine Sanierung sind in den genannten Gesamtkosten enthalten und sind im Rahmen der VwV Schulbauförderung förderfähig.
Bei der Variante 2, Gelände Schillerschule, würden folgende Baumaßnahmen durchgeführt werden:
- Sanierung Hauptgebäude Schillerschule und Schulsporthallen BIZ
- Abbruch Pavillon und Turnhalle Schillerschule
- Neubau Gymnasium, Mensa und Ergänzungsflächen GMS durch Wegfall Pavillon
Bei beiden Varianten ist auch eine Sanierung der Schulsporthallen erforderlich.
Die SuS verbleiben zunächst in ihren Schulen. In einem ersten Bauabschnitt würde das neue Gebäude auf dem Gelände der Schillerschule errichtet. Die SuS des Gymnasiums würden nach Fertigstellung dort einziehen. Im nächsten Schritt würden dann die SuS der GMS in die dann freien Räumlichkeiten des BIZ umziehen und das Bestandsgebäude der Schillerschule würde saniert werden. Nach erfolgter Sanierung wären dann alle SuS am Standort Schillerschule. Eine Auslagerung in Container ist nicht geplant.
Im Falle der Variante 2, Gelände Sportplatz BIZ, würde man nach dem gleichen Schema verfahren.
Bei einer Bebauung des Geländes Schillerschule ist auch noch ausreichend Platz für Pausen -und Bewegungsflächen. Für diese Flächen gibt es Richtwerte/Empfehlungen, innerhalb derer wir uns bewegen. Die genaue Größe der zur Verfügung stehenden Fläche ist aber entwurfsabhängig.
Bei der Variante Sportplatz BIZ müsste im Bereich des Deponiekörpers auf dem Schulgelände in Abstimmung und nach Vorgaben der Fachbehörden durch Aufschüttung des Geländes ein neuer Sportplatz errichtet werden.
Auch zukünftig werden alle vier Schularten der Sekundarstufe im Schulverbandsgebiet angeboten. Eine Realschule würde in zumutbarer Nähe in Weinheim die Schülerinnen und Schüler des Schulverbandes aufnehmen.
Bereits heute nimmt die Werkrealschule Weinheim die Schülerinnen und Schüler aus Hemsbach und Laudenbach auf; ebenso nimmt die Gemeinschaftsschule in Hemsbach die Schülerinnen und Schüler aus Weinheim (u.a. Lützelsachsen und Hohensachsen) auf.
Um dies zu gewährleisten, muss von jedem Wohnort aus, mindestens eine Schule jeder Schulart erreichbar sein. Erreichbar bedeutet i.d.R. 30 Minuten mit dem ÖPNV, in Ausnahmefällen 45 Minuten.
Im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis gibt es aktuell zwei Werkrealschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, fünf Realschulen und fünf Gymnasien. Dadurch kann die Erreichbarkeit gewährleistet werden.
Wenn eine der beiden GMS geschlossen würde, reichen die GMS-Schulplätze nicht mehr aus und die Erreichbarkeit ist aufgrund der nächsten freien GMS-Schulplätze in Heidelberg-Boxberg oder Eppelheim nicht gewährleistet.
Wenn eine der fünf Realschulen geschlossen würde, würden die Plätze insgesamt ausreichen und auch die Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler aus Hemsbach wäre nach Weinheim gut gewährleistet.
Auch dort werden wie in Baden-Württemberg in allen Schularten entsprechende Kapazitäten vorgehalten.
Alle Details finden Sie im vollständigen Bericht, den Sie hier als PDF einsehen können:
Machbarkeitsstudie als PDF herunterladen [PDF]
Eine wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema Epoxidharz als innovatives in-situ Verfahren für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser oder Boden-Mensch ist bisher nicht bekannt. Eine Beurteilung des Verfahrens ist demnach schwierig bzw. derzeit nicht auf wissenschaftlicher Basis möglich.