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Bürgerentscheid am
27. September 2026

Wichtig für die Bürgerschaft
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemsbach entscheiden über die Position der Vertreter der Stadt Hemsbach im Schulverband.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Laudenbach entscheiden über die Position der Vertreter der Gemeinde Laudenbach.

Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme in ihrem jeweiligen Wohnort und stimmt in den jeweiligen Kommunen immer nur über die Entscheidung ihres Gemeinderats ab.
Die beim Bürgerentscheid mit JA oder NEIN zu beantwortende Frage lautet:

Sind Sie dafür, dass die Vertreter der Stadt Hemsbach oder der Gemeinde Laudenbach im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße angewiesen werden, gegen die Schillerschulvariante und damit für den Erhalt der
Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schule zu stimmen?
JA
Wenn Sie mit JA stimmen, wird sich Hemsach bzw. Laudenbach im Schulverband dafür einsetzen:

Einstellung der Planung der Schillerschulvariante.

Das bedeutet:
Kein Neubau des Gymnasiums auf dem Schillerschulgelände und eine Verzögerung der Sanierung der Schillerschule. Die Carl-Engler-Realschule wird am Standort Hemsbach erhalten.
NEIN
Wenn Sie mit NEIN stimmen, wird sich Hemsach bzw. Laudenbach im Schulverband dafür einsetzen:

Zügige Planung und Umsetzung der Schillerschulvariante.

Das bedeutet:
Neubau des Gymnasiums und Sanierung der Schillerschule auf dem Gelände der Schillerschule. Antragsstellung auf regionale Schulentwicklung mit dem Ziel, die Realschule am Standort Hemsbach auslaufen zu lassen, da in Weinheim ausreichend Plätz zur Verfügung stehen.
Bildungszentrum

Vorwort

Bürgermeister Kirchner
Jürgen Kirchner
Bürgermeister Stadt Hemsbach
Vorwort von Jürgen Kirchner lesen
Liebe Hemsbacherinnen und Hemsbacher,

am 27. September kommt es in Hemsbach zu einem Bürgerentscheid über unsere Bildungsangebote, damit aber auch zwangsläufig über die zukünftige finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt.

Die politische Willensbildung und Entscheidung finden auf kommunaler Ebene grundsätzlich durch die von Ihnen gewählten Mitglieder des Gemeinderates statt.

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht zur Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte aber auch ausdrücklich andere Formen, wie eben den Bürgerentscheid, vor.

In einem von den Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehren wurde deutlich, wie viele Menschen in Hemsbach das Thema Bildung beschäftigt. So ist es nur folgerichtig, dass Sie, die Bürgerinnen und Bürger Hemsbachs, am 27. September über die Frage des Bürgerentscheids

„Sind Sie dafür, dass die Vertreter der Stadt Hemsbach im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße angewiesen werden gegen die Schillerschulvariante und damit für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schule zu stimmen?“

mit Ihrer Stimme entscheiden.

Da diese Entscheidung für die Zukunft Hemsbachs weitreichende Auswirkungen haben wird, möchte ich Sie bitten, sich über die Hintergründe genauso zu informieren wie über die Folgen der Entscheidung. Dazu soll Ihnen diese Broschüre dienen, die neben den Stellungnahmen des Bürgermeisters, der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und der Vertrauenspersonen, auch die Historie und die Faktenlage beinhaltet.

Ihre Stimmabgabe stärkt die Demokratie und eine hohe Wahlbeteiligung sichert die Akzeptanz.

Deshalb bitte ich Sie: Machen Sie am 27. September von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, gehen Sie zur Abstimmung, entscheiden Sie mit!
Benjamin Köpfle
Benjamin Köpfle
Bürgermeister Gemeinde Laudenbach
Vorwort von Benjamin Köpfle lesen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Bürgerentscheid am 27.09.2026 geht alle an! Er stellt wichtige Weichen für die Bildungsangebote, aber auch für die finanzielle Zukunft unserer Gemeinde.

Alle Verantwortlichen in unserer Gemeinde sind sich einig: Einen zukunftsfähigen Schulstandort gibt es nur auf einem unbelasteten Gelände. Nach langem Ringen um eine finanzierbare Lösung ist diese nun in greifbarer Nähe.

Die Frage, welche der diskutierten Varianten jedoch realisiert werden sollte bzw. finanziell überhaupt möglich ist, bewegt zu Recht viele Menschen in unserer Gemeinde.

Ich habe großen Respekt vor dem Engagement derer, die mit dem Bürgerbegehren Ihre Stimme hörbar zum Ausdruck gebracht haben. Auch die Arbeit der ehrenamtlichen Gemeinderäte verdient große Anerkennung. Sie haben sich intensiv in das komplexe Projekt eingearbeitet und Vor- und Nachteile gewissenhaft abgewogen.

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung ist es richtig, dass nun die gesamte Bürgerschaft den weiteren Weg mit ihrer Stimme vorgibt.

In dieser Broschüre haben wir die unterschiedlichen Meinungen gegenübergestellt, die Ausdruck einer lebendigen Demokratie in unserer Gemeinde sind. Um Ihnen eine unbeeinflusste Entscheidung zu ermöglichen, finden Sie zudem einen neutralen Informationsteil. Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Egal wie Sie abstimmen, denken Sie daran: Es geht um die Zukunft Ihrer Gemeinde und um das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger.

Was ist ein Bürgerentscheid

Bei einem Bürgerentscheid entscheidet die Bürgerschaft anstelle des Gemeinderats über eine Gemeindeangelegenheit. Der Bürgerentscheid hat nach § 21 Abs. 8 GemO die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Wie wird ein Bürgerentscheid entschieden?
Für einen erfolgreichen und damit bindenden Bürgerentscheid sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde und

2. diese Mehrheit muss mindestens 20 % aller Stimmberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
Wer ist stimmberechtigt und wie funktioniert die Abstimmung?
Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hemsbach bzw. Laudenbach wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können abstimmen.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt und werden auf Antrag in das Verzeichnis der Stimmberechtigten eingetragen. Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls auf Antrag in das Verzeichnis der Stimmberechtigten eingetragen.

Personen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben, in keiner Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben und sich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls stimmberechtigt.

Alle Stimmberechtigten erhalten bis spätestens 06.09.2026 ein Abstimmungsbenachrichtigungsschreiben.
Stimmabgabe – Abstimmung
Abgestimmt werden kann am Abstimmungstag,
Sonntag, 27. September 2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen, die auf den jeweiligen Abstimmungsbenachrichtigungsschreiben angegeben sind. Dort erhalten Sie einen Stimmzettel. Damit die Stimmabgabe gültig ist, ist folgendes zu beachten:
  • der Stimmzettel muss eindeutig entweder mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet sein
  • der Stimmzettel darf keine weiteren Vermerke enthalten
Briefabstimmung
Sollten Personen am Abstimmungstag, Sonntag 27. September 2026, verhindert sein persönlich abzustimmen, können diese Briefabstimmung beantragen.
Möglichkeiten zur Anforderung der Briefabstimmungsunterlagen
  • Persönliche Vorsprache beim Briefwahlbüro mit dem ausgefüllten und unterschriebenen an das Wahlamt
  • Briefabstimmungsantrag
  • Durch Ausfüllen und Zurücksenden des Briefabstimmungsantrages an das Wahlamt
  • Über das Internet unter www.hemsbach.de

Stellungnahmen aus Hemsbach

Bürgermeister Hemsbach Jürgen Kirchner
J. Kirchner Bürgermeister Stadt Hemsbach
NEIN
Liebe Hemsbacherinnen und Hemsbacher,

am 27. September entscheiden Sie über die Zukunft unseres Schulstandorts.

Auf die Frage des Bürgerentscheids: „Sind Sie dafür, dass die Vertreter der Stadt Hemsbach im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße angewiesen werden gegen die Schillerschulvariante und damit für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schule zu stimmen?“

gibt es für mich als Antwort nur ein klares Nein:
  • weil aufgrund der aktuellen Schulbauförderung die Chance auf Realisierung eines Schulneubaus auf einem unbelasteten Gelände noch nie so groß und realistisch war wie heute
  • weil nur durch die Schillerschulvariante der Schulstandort nachhaltig gesichert werden kann
  • weil es im Hinblick auf Baukosten und Folgekosten die einzig finanzierbare Lösung ist
  • weil nur so die Stadt auch in Zukunft finanziell handlungsfähig bleibt
  • weil nur so die Aussicht besteht, dass auch in Zukunft Freiwilligkeitsleistungen wie zum Beispiel Wiesensee, Vereinsförderung, Erhalt von Spielplätzen und Unterstützung von Festen und Veranstaltungen gewährleistet werden können
  • weil sonst auch kommunale Dienstleistungen, wie z.B. Bestattungswesen, Kinderbetreuung und Pflege der städtischen Grünflächen zu den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen nicht mehr im gewohnten Umfang angeboten werden können
  • weil neben zwingend erforderlichen Einsparungen auch deutliche Steuer- und Gebührenerhöhungen zu erwarten sind
  • weil auch in Zukunft der Realschulabschluss in Hemsbach möglich ist und potentielle Realschülerinnen und Realschüler mit der Friedrich Realschule in Weinheim eine Schule in erreichbarer Nähe besuchen können
  • weil alle eingeschulten Jahrgänge ihren Abschluss noch an der Carl-Engler-Realschule machen können
Deshalb: stimmen Sie am 27. September mit einem Nein!



SPD, Freie Wähler und Bündnis90 - Gemeinsam
SPD, Freie Wähler und
Bündnis 90/Die Grünen

Stellungnahmen der Vertrauenspersonen

Vertrauenspersonen
Vertrauenspersonen
JA
Stimmt JA zur Carl-Engler-Realschule und zur Sportplatzvariante!

Es geht um mehr als nur eine Schule. Es geht um unsere Kinder. Um ihre Zukunft. Um das, was unsere Gemeinde ausmacht.

Die Carl-Engler-Realschule ist keine austauschbare Schule, keine beliebige Institution. Sie ist ein Ort voller Leben, voller Geschichten, voller Chancen. Hier lernen Kinder nicht nur Mathe, Deutsch oder Englisch – hier wachsen sie. Hier finden sie ihren Weg. Hier werden sie gesehen.

Jeden Morgen gehen Schülerinnen und Schüler durch ihre Türen – mit Hoffnungen, Träumen und manchmal auch Sorgen. Und genau hier liegt ihre Stärke: Diese Schule kennt ihre Kinder. Lehrkräfte sehen nicht nur Leistungen, sondern Menschen. Sie erkennen früh, wenn etwas nicht stimmt. Sie fördern gezielt, wenn jemand ein Talent hat. Diese persönliche Nähe kann man nicht ersetzen. Sie ist unbezahlbar. Es werden die Stärken gesehen und nicht die Schwächen, es gibt viele Fördermöglichkeiten, um die Kinder da abzuholen, wo sie stehen. Wenn diese Schule wegfällt, verlieren wir mehr als nur Unterrichtsräume. Wir verlieren ein Stück Gemeinschaft. Ohne die Realschule in Hemsbach wird langes Pendeln am Morgen und am Nachmittag zur neuen Realität. Zeit, die unseren Kindern fehlt – Zeit zum Lernen, zum Ausruhen, zum Kindsein. Zeit mit Freunden, in Vereinen, in der Familie. Stattdessen: Busse, Hektik, Erschöpfung. Wie zuverlässig Bus und Bahn sind, wissen wir alle.

Ist das die Zukunft, die wir wollen?

Die Carl-Engler-Realschule steht für einen Bildungsweg, der vielen Kindern gerecht wird. Nicht jedes Kind passt ins Gymnasium. Nicht jedes Kind fühlt sich in einer Gemeinschaftsschule wohl oder möchte bis 15.30 Uhr zum Unterricht. Unsere Kinder sind unterschiedlich – und genau das ist gut so. Sie brauchen unterschiedliche Wege, unterschiedliche Chancen. Die Realschule ist dieser Weg. Sie verbindet Wissen mit Praxis. Sie bereitet auf das echte Leben vor. Sie öffnet Türen – zur Ausbildung, zu weiterführenden Schulen, zu echten Perspektiven. Und sie tut das mit Erfolg: gute Abschlüsse, starke Übergänge, selbstbewusste junge Menschen.

Diese Schule funktioniert. Seit Jahren.

Warum sollten wir etwas aufgeben, das so wertvoll ist? Auch das sehen wir wieder bei den aktuellen Anmeldezahlen von 66 Kindern, die wir auf drei Klassen aufteilen können. Denn diese Kinder möchten den Weg Realschule gehen, das sagt uns, wie wichtig unsere Carl-Engler-Realschule ist!!! Auch für unsere Gemeinde steht viel auf dem Spiel. Eine Schule ist mehr als ein Bildungsort – sie ist ein Herzstück. Familien entscheiden sich für einen Wohnort, weil es gute Schulen gibt. Unternehmen achten darauf, ob ein Ort attraktiv ist. Wenn wir unsere Bildungsvielfalt verlieren, verlieren wir auch ein Stück Zukunft. Die Carl-Engler-Realschule gehört zu uns. Sie ist gewachsen mit unserer Gemeinde, sie ist Teil unseres Alltags, unserer Identität. Generationen sind hier zur Schule gegangen. Freundschaften sind entstanden, Lebenswege haben hier begonnen.

Und jetzt liegt es an Ihnen:

Sie entscheiden, ob wir diesen Ort erhalten. Ob wir unseren Kindern weiterhin kurze Wege, persönliche Betreuung und echte Chancen bieten möchten. Oder ob wir ihnen mehr Belastung, weniger Auswahl und längere Wege zumuten.





Diese Entscheidung ist nicht abstrakt. Sie ist konkret. Sie betrifft jedes Kind. Jede Familie. Jeden von uns. Bildung sollte nicht am Geld scheitern!!!

Lasst uns Verantwortung übernehmen.

Für die Kinder, die jeden Tag ihr Bestes geben.

Für die Eltern, die sich eine gute Zukunft für ihre Kinder wünschen.

Für unsere Gemeinde, die stark bleiben soll.

Die Carl-Engler-Realschule ist ein Ort, der funktioniert. Ein Ort, der trägt. Ein Ort, der Zukunft möglich macht.

Stimmt für den Erhalt. Für unsere Kinder. Für unsere Zukunft.

Yvonne Weiss, Nicole Carucci & Markus Schwendner

Stellungnahmen aus Laudenbach

Gemeinderat Laudenbach
Gemeinderat und Bürgermeister B. Köpfle
NEIN
Position von Gemeinderat und Bürgermeister



Wir, Bürgermeister und alle Gemeinderäte, empfehlen Ihnen gemeinsam:
Stimmen Sie mit Nein.


Die Frage des Bürgerentscheids ist sperrig formuliert. Deshalb sagen wir es gleich zu Beginn klar: Ein Nein bedeutet nicht, dass uns die Carl-Engler- Realschule gleichgültig ist. Ein Nein bedeutet auch nicht, dass Kinder künftig keinen Realschulabschluss mehr machen können. Ein Nein bedeutet: Wir setzen uns für einen finanzierbaren Weg zu einem modernen, sicheren und zukunftsfähigen Schulstandort ein.

Ein „Weiter so“ ist nicht verantwortbar
Der Verbleib am bisherigen Standort ist keine verantwortbare Alternative. Das Gebäude steht auf einer bekannten Altlast. Der Betrieb ist unter Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen möglich, aber eine grundlegende Sanierung oder ein Neubau auf diesem Gelände ist mit erheblichen Risiken verbunden. Daher gibt es klare Aussagen von Fördergebern und Spendern, auf dem Bestandsgelände keine Gelder zur Verfügung zu stellen. Dort weiter Millionen zu investieren, hieße, Geld in einen Standort zu stecken, dessen Zukunft nicht verlässlich planbar ist. Das können wir nicht verantworten.

Mit Ihrem “NEIN” stimmen Sie für einen zukunftsfähigen Schulstandort
Wir verstehen den Wunsch, alles zu erhalten. Leider entscheidet nicht der Wunschzettel, sondern die Wirklichkeit. Und die Wirklichkeit lautet: Die Schillerschulvariante ist der einzige Weg, der nach den vorliegenden fachlichen, schulischen und finanziellen Bewertungen realistisch umsetzbar ist. Ein Ja klingt auf den ersten Blick nach Erhalt. Tatsächlich aber würde es den finanzierbaren Weg versperren. Es könnte zu Stillstand, neuen Standortdebatten, weiter steigenden Kosten und am Ende zu viel schlechteren Lösungen führen. Für die Schulen. Für die Familien. Für Laudenbach. Ein Nein ist deshalb kein Nein zur Bildung. Es steht für Verantwortung. Für moderne Schulen. Für einen erreichbaren Realschulabschluss. Für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde.

Nur die Schillerschulvariante sichert den Schulstandort
Die Schillerschulvariante ist erstmals eine echte Chance, den Schulstandort Hemsbach langfristig zu sichern. Sie ermöglicht moderne Räume für Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Sie ist durch die Nutzung vorhandener Gebäude nachhaltig. Sie profitiert von einer aktuell außergewöhnlich guten Förderung. Diese Kombination gab es in den vergangenen Jahren nicht. Niemand kann seriös versprechen, dass die Förderung in einigen Jahren noch genauso besteht. Entscheidend ist: Die aktuelle Schulbauförderung des Landes ist so gut wie noch nie. Sie macht aus einem eigentlich nicht stemmbaren Projekt eine Lösung, die für die Gemeinden noch verantwortbar ist. Bei der Schillerschulvariante verbleiben nach den derzeitigen Berechnungen rund 16 Millionen Euro Eigenmittel beim Schulverband. Bei der Sportplatzvariante, mit der die Realschule am Standort Hemsbach erhalten bliebe, wären es fast 28 Millionen Euro. Das ist kein kleiner Unterschied! Das sind rund 12 Millionen Euro mehr. Hinzu kommen massiv höhere Folgekosten für alle Bürgerinnen und Bürger über Jahrzehnte.

Alle anderen Varianten sind finanziell nicht leistbar
Für Laudenbach heißt das konkret: Die jährliche Belastung liegt bei der Schillerschulvariante bei rund 277.000 Euro. Bei der Sportplatzvariante sind es rund 481.000 Euro. Also mehr als 200.000 Euro zusätzlich, jedes Jahr, 30 Jahre lang. Höhere Unterhaltungskosten für dann zwei Standorte noch nicht einberechnet. Wer behauptet, das könne man einfach stemmen, muss auch ehrlich sagen, wo das Geld herkommen soll.

Wir dürfen die Gemeinde nicht finanziell an die Wand fahren
Am Ende geht es um all die Leistungen, die das Leben in Laudenbach ausmachen: Es geht um die Zukunft der Bergstraßenhalle, darum, ob Betreuung im Kindergarten ausfallen muss, weil Geld für Personal fehlt, ob Vereine noch unterstützt werden können, ob die Musikschule noch im Ort präsent sein kann, ob die Bücherei überhaupt noch öffnen kann, ob Spielplätze und Straßen noch saniert werden, ob die Feuerwehr vergebens auf neue Ausrüstung warten muss...

Ein „Ja“ führt zu massiven Einschnitten sowie Steuer- und Gebührenerhöhungen
Und wenn Einsparungen nicht reichen, bleiben Steuer- und Gebührenerhöhungen. Ein „Ja“ beim Bürgerentscheid wäre deshalb kein kostenloses Bekenntnis zur Realschule. Es wäre ein Auftrag, die finanzierbare Lösung zu blockieren, mit Folgen für die ganze Gemeinde.

Realschule und Realschulabschluss bleiben erreichbar Wichtig ist auch: Die Carl-Engler-Realschule wird nicht von heute auf morgen geschlossen. Ein Auslaufen ist ein geordnetes Verfahren über mehrere Jahre. Schülerinnen und Schüler bleiben in ihren Klassen und können ihren Abschluss an ihrer Schule ohne Einschränkungen machen. Auch künftig bleibt der Realschulabschluss erreichbar. An der Gemeinschaftsschule kann der Realschulabschluss abgelegt werden. Wer weiterhin eine Realschule besuchen möchte, kann dies in Weinheim tun. Dort stehen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Kein Kind verliert seinen Anspruch auf einen erreichbaren Schulplatz in der gewünschten Schulart. Was sich ändern würde, ist also nicht die Möglichkeit, den Realschulabschluss zu machen. Was sich ändern würde, ist der Schulstandort für diejenigen, die weiterhin die Schulart Realschule wählen. Es ist aber ein Unterschied, ob man einen etwas längeren Schulweg organisiert oder ob man die Gemeinde über Jahrzehnte finanziell überfordert.

Bitte gehen Sie am 27. September zur Wahl
Stimmen Sie mit Nein. Für einen zukunftsfähigen Schulstandort. Für verlässliche Bildung. Für ein handlungsfähiges Laudenbach.
Faktensammlung
Die Zukunft des Bildungszentrums ist seit vielen Jahren Gegenstand politischer und fachlicher Diskussionen. Unter Berücksichtigung der baulichen Rahmenbedingungen sowie der finanziellen und förderrechtlichen Aspekte stehen für den geplanten Neubau zwei Standortalternativen zur Verfügung, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die von der Isoplan Marktforschung GbR erstellten Schülerzahlenprognosen gehen für das Gebiet des Schulverbands Nördliche Badische Bergstraße ab dem Jahr 2035 von rückläufigen Schülerzahlen aus. Auf dieser Grundlage ist eine siebenzügige* Auslegung des Bildungszentrums mit zwei Schularten ausreichend. Die Beibehaltung aller drei Schularten würde hingegen eine achtzügige Auslegung und damit ein größeres Raumprogramm erforderlich machen. Der daraus resultierende zusätzliche Flächenbedarf kann nicht an beiden Standortalternativen gedeckt werden.

Bei einer achtzügigen Auslegung käme daher ausschließlich die Standortalternative „Sportgelände Bildungszentrum“ in Betracht. Auf dem Sportgelände des Bildungszentrums würde ein Neubau für das Gymnasium und die Realschule errichtet. Die Gemeinschaftsschule würde in ihrem bestehenden Gebäude am bisherigen Standort verbleiben. Dieses würde im Zuge der Gesamtmaßnahme saniert. Bei dieser Variante könnten alle drei Schularten weiterhin am Standort Hemsbach angeboten werden.

Bei einem siebenzügigen Neubau auf dem Gelände der Schillerschule würden hingegen die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium am Standort Hemsbach fortbestehen. Die Realschule würde dort künftig nicht mehr als eigenständige Schulart angeboten. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler könnten entweder eine Realschule der Stadt Weinheim besuchen oder den Realschulabschluss an der Gemeinschaftsschule erwerben. Die Realschule dabei ist die einzige der drei Schularten, für die in Weinheim ausreichende und für die Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Entfernung erreichbare Kapazitäten vorhanden sind.
Schillerschule Standort
Schillerschule
Standort
Sportplatz BIZ Standort
Sportplatz BIZ
Standort
Standort Schillerschule
Die Entwicklung des Standorts Schillerschule sieht auf Basis der für die Verbandsgemeinden prognostizierten Schülerzahlen eine siebenzügige Schule mit zwei Schulformen vor. Den aktuellen Überlegungen liegt exemplarisch ein dreizügiges Gymnasium und eine vierzügige Gemeinschaftsschule zugrunde. Andere Zügigkeiten je Schulform sind ebenso denkbar, haben aber bei dem aktuellen Planungsstand keinen Einfluss auf die Kosten und die Planung. Die Flächenbedarfe von sieben Zügen für zwei Schulformen inkl. aller Neben -und Freiflächen können im Hauptgebäude der Schillerschule und in einem Neubau im westlichen Bereich des Grundstücks abgebildet werden. Neben der Errichtung eines Neubaus würde die dringend erforderliche Sanierung des Hauptgebäudes der Schillerschule anstehen. Ein Neubau auf dem Gelände der Schillerschule würde die Gelegenheit bieten, die Verkehrsführung sowie das Parken im Quartier neu zu ordnen.
Standort Sportplatz BIZ
Die Entwicklung des Standorts Sportplatz Bildungszentrum sieht auf Basis der für die Verbandsgemeinden prognostizierten Schülerzahlen drei Schularten (Gymnasium, Realschule, Gemeinschaftsschule) mit insgesamt acht Zügen an zwei Standorten vor. Die Flächenbedarfe für das Gymnasium und die Realschule würden westlich des Bildungszentrums auf dem Gelände des jetzigen Sportplatzes als Neubau errichtet werden. Dieser müsste dann auf dem Gelände des Bildungszentrums neu geschaffen werden. Parallel dazu würde die Schillerschule saniert werden und in ihrer jetzigen Form als Gemeinschaftsschule bestehen bleiben. Vorhandene Fehlflächen der Gemeinschaftsschule müssten auf dem Gelände der Schillerschule neu geschaffen werden.

Die dritte Schulform führt zwangsläufig zu einer Achtzügigkeit und somit zu einem größeren Flächenbedarf, der auf dem Gelände und im Bestandsgebäude der Schillerschule nicht mehr um-gesetzt werden kann.
Kosten
Grundlage der Kostenschätzung ist das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH für die verschiedenen Standorte und Schulformen erstellte Raumprogramm sowie die Baukosten gemäß Baukostenindex für Gebäude.
Standort Schillerschule
Die Kosten für den Standort Schillerschule belaufen sich in Summe auf ca. 80 Mio. Euro. In den Kosten sind die Baukosten enthalten für den Neubau des Gymnasiums und die Errichtung der Fehlflächen der Gemeinschaftsschule, die Sanierung der Sporthallen am Bildungszentrum, die Sanierung des Hauptgebäudes der Schillerschule sowie die Abbruchkosten für die Nebengebäude auf dem Gelände der Schillerschule.

Darüber hinaus enthalten die Kosten anteilig noch Kosten für Erschließung, Außenanlagen, Ausstattung sowie Baunebenkosten.
Standort Sportplatz Bildungszentrum
Die Kosten für den Standort Sportplatz Bildungszentrum belaufen sich in Summe auf ca. 105 Mio. Euro. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kosten für den Standort Bildungszentrum Sportplatz und aus den Kosten für die Sanierung der Schillerschule. Darüber hinaus enthalten die Gesamtkosten anteilig noch Kosten für Erschließung, Außenanlagen, Ausstattung sowie Baunebenkosten.

In den Kosten sind die Baukosten enthalten für den Neubau des Gymnasiums und der Realschule auf dem Sportplatz des Bildungszentrums, die Sanierung der Sporthallen am Bildungszentrum und die Errichtung eines neuen portplatzes.

Hinzu kommen die Kosten für die Sanierung des Hauptgebäudes der Schillerschule sowie die Kosten für die Errichtung der Fehlflächen der Gemeinschaftsschule und die Abbruchkosten für die Nebengebäude. Beide Lösungen beinhalten die dringend erforderliche Sanierung der Schillerschule, damit ergibt sich hier keine Differenz bei den Kosten. Die Höhe der Baukosten hängt im Wesentlichen vom Bauvolumen ab. Der höhere Flächenbedarf durch eine weitere Schulform sowie das Vorhandensein von zwei Schulstandorten führt zu einer Kostensteigerung des Standorts Sportplatz Bildungszentrum gegenüber dem Standort Schillerschule. Synergieeffekte im Bereich der Flächen, Technik etc. sind damit hinfällig und verursachen deutliche Mehrkosten. Des Weiteren ergeben sich aus dem Betrieb zweier Schulstandorte für die Zukunft auch höhere Folgekosten im Bereich Bauunterhaltung und Gebäudebetrieb. In keiner der Varianten sind Kosten für den Abbruch des Gebäudes Bildungszentrum enthalten.

Egal welches Einsparpotential an einem der Standorte erzielt wird, ist das gleichermaßen auch an dem anderen Standort möglich. Es handelt sich in beiden Fällen letztlich um einen Neubau, bei dem viele Optionen abbildbar sind.

* Die Zügigkeit einer Schule gibt an, wie viele parallele Klassen es pro Jahrgang gibt, zum Beispiel bedeutet „dreizügig“, dass jeder Jahrgang drei Klassen hat.
Die Varianten in Zahlen
Klicken Sie auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht.
Zahlen Bauaufwand
Zahlen Belastung
Finanzierung
Die Variante Erlenwiesen wurde im Rahmen der Klausurtagung aufgrund der hohen Kosten verworfen. Die finanzielle Gegenüberstellung konzentriert sich daher auf die beiden Weiterverfolgten Varianten auf dem Gelände der Schillerschule und auf dem Sportgelände des Bildungszentrums.

1 2 Für die Variante Gelände Schillerschule wird der Bauaufwand auf rund 80,00 Mio. Euro geschätzt. Im Rahmen der Schulbauförderung wird mit Zuschüssen in Höhe von rund 63,97 Mio. Euro gerechnet. Damit verbleibt voraussichtlich ein Eigenanteil von rund 16,03 Mio. Euro.

Für die Variante Sportgelände des Bildungszentrums und Schillerschule wird der Bauaufwand auf rund 105,00 Mio. Euro geschätzt. Hierfür wird eine Förderung in Höhe von rund 77,14 Mio. Euro erwartet. Der voraussichtliche Eigenanteil beträgt damit rund 27,86 Mio. Euro.

Die Variante auf dem Sportgelände erfordert somit gegenüber der Schillerschulvariante einen um rund 11,83 Mio. Euro höheren Eigenanteil.

3 Der verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch Kreditaufnahmen des Schulverbands gedeckt. Daraus entstehen jährliche Belastungen für Zins und Tilgung. Über den geplanten Finanzierungszeitraum von 30 Jahren ergeben sich für die Varianten Schillerschule zusätzliche Zinsaufwendungen in Höhe von 8.555.500 €. Für die Variante Sportgelände beträgt der voraussichtliche Zinsaufwand 14.872.400 €.

Aus dem Eigenanteil an den Investitionskosten und dem über die Laufzeit von 30 Jahren entstehenden Zinsaufwand ergeben sich für die Variante Gelände Schillerschule Gesamtkosten von rund 24.585.500 Euro. Für die Variante Sportgelände des Bildungszentrums und Schillerschule belaufen sich die Gesamtkosten aus Eigenanteil und Zinsaufwand über 30 Jahre auf rund 42.732.800 Euro. Damit liegen die Gesamtkosten der Sportgelände-Variante über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren um rund 18.147.300 Euro über denen der Schillerschulvariante.

4 Diese Gesamtkosten aus Tilgung der Investitionskosten und Zinsen sind von den Verbandsmitgliedern über die Verbandsumlage zu finanzieren. Für die Variante Gelände Schillerschule beträgt der jährliche Schuldendienst rund 819.448 Euro. Für die Variante Sportgelände des Bildungszentrums und Schillerschule wird mit eines jährlichen Schuldendienstes von rund 1.424.524 Euro gerechnet. Damit liegt die jährliche Belastung der Variante Sportgelände um rund 605.076 Euro über eines jährlichen Schuldendienstes der Schillerschulvariante.

5 Von der jährlichen Belastung der Variante Gelände Schillerschule entfallen rund 374.406 Euro auf die Stadt Hemsbach und rund 276.973 Euro auf die Gemeinde Laudenbach.

Bei der Variante Sportgelände des Bildungszentrums und Schillerschule beträgt der jährliche Anteil der Stadt Hemsbach rund 650.865 Euro. Auf die Gemeinde Laudenbach entfallen jährlich rund 481.489 Euro.

Damit liegt die jährliche Belastung gegenüber der Schillerschulvariante für die Stadt Hemsbach um rund 276.459 Euro und für die Gemeinde Laudenbach um rund 204.516 Euro höher.
Jährliche und langfristige Belastung
Die ordentlichen Ergebnisse der Stadt Hemsbach summieren sich im Zeitraum von 2026 bis 2036 bereits ohne Umsetzung einer der betrachteten Maßnahmen auf insgesamt –8.801.200 Euro.

Durch die zusätzlichen jährlichen Belastungen aus Finanzierung, Abschreibungen und laufenden Aufwendungen verschlechtert sich das kumulierte ordentliche Ergebnis bei der Variante Gelände Schillerschule im gleichen Zeitraum auf –12.304.500 Euro.

Bei der Variante Sportgelände des Bildungszentrums und Schillerschule wird für den Zeitraum von 2026 bis 2036 mit einem kumulierten ordentlichen Ergebnis von –18.354.000 Euro gerechnet.
Einordnung für den kommunalen Haushalt
Beide Varianten binden über Jahrzehnte finanzielle Mittel für Zins, Tilgung, Abschreibung, Unterhaltung und Betrieb. Die Schillerschulvariante belastet den Haushalt deutlich weniger und lässt damit mehr Spielraum für andere kommunale Aufgaben und Investitionen. Die Sportplatzvariante erhält dagegen alle drei Schularten in Hemsbach, verursacht aber höhere Investitions-, Finanzierungs und Folgekosten sowie zusätzliche Aufwendungen durch zwei dauerhaft zu betreibende Standorte. Die genannten Beträge sind Planungswerte. Änderungen können sich insbesondere durch Baupreissteigerungen, Zinsentwicklung, endgültige Förderbescheide, Erschließungs- und Abbruchkosten, Baugrundfragen und spätere Betriebskosten ergeben.

Zeitschiene

1950/1960
Ablagerung von 250.000 m³ Fabrikabfällen (was einer Fläche von etwa sieben Fußballfeldern mit fünf Metern Höhe entspricht )
1973/1974
Bau des Bildungszentrums auf dem Deponiegelände
seit 1992
Boden-, Grundwasser- und Bodenluftuntersuchungen
2012
Gesundheitsamt: Empfehlung bestehenden Schulstandort aufzugeben (Schreiben vom, 26.10.2012/26.06.2013: Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises: „Die in der Vergangenheit durchgeführten kontinuierlichen Untersuchungen des Grundwassers und Sickerwassers zeigen u.a. eine dauerhaft hohe Belastung u.a. mit Benzol. Die gesundheitsschädigende und sogar Krebs auslösende Wirkung dieses Stoff es ist allgemein bekannt. Aus diesen Gründen rät das Gesundheitsamt davon ab, aufwendige Investitionen für die Sanierung oder Neubau dort aufzuwenden.“)
2012
Bemühungen um Sonderförderung wegen Altlastenproblematik
22.01.2018
Beschluss Zustimmung 7-Zügigkeit am Standort Erlenwiesen
2018-2020
Genehmigung Aufgabeantrag durch Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg ermöglicht Aufgabe des bisherigen Schulstandorts und geförderten Neubau auf unbelastetem Gelände
2023/2024
Ergänzende Untersuchungen im Bereich der Sporthallen BIZ und Beschluss alternative Standorte zu prüfen und Grundlagen zu aktualisieren
12.01.2024
Rückmeldung Wasserrechtsamt: Aus Sicht der Unteren Altlasten- und Bodenschutzbehörden steht der weiteren Nutzung der Sporthallen nichts entgegen.
13.11.2025
Neufassung der Verwaltungsvorschrift SchulBau (höhere Fördersummen durch geänderte Förderbedienungen)
02/2026
Klausurtagung aller Gemeinderäte im Schulverband zu den Standortvarianten und deren fi nanziellen Auswirkungen
24.03.2026
Öff entliche Informationsveranstaltung

27.09.2026 Bürgerentscheid

Schillerschule
Bildungszentrum
Ansprechpartner Wahlamt
Bürgerbüro Stadt Hemsbach
Hendrik Steinack und Jan Wunderlich
Grabenstraße 2, 69502 Hemsbach
Tel.: 06201 7 07 90

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Wahlamt Gemeinde Laudenbach
Jens Roser
Untere Str. 2, 69514 Laudenbach
Tel.: 06201-7002-62

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Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid, am 27. September 2026, herunterladen
Wappen Hemsbach
Wappen Laudenbach